Kandidat/innen gesucht für den Kirchengemeinderat
KOMM GESTALTE MIT
Am 30. März 2025 wird der Kirchengemeinderat neu gewählt. Dafür suchen wir 8 Kandidaten/innen für Maria Königin und 12 Kandidaten/innen für St. Ulrich. Wer die Kirche mitgestalten will, für den bietet der Rat das ideale Gremium. Kirche gestalten, Verantwortung für ihre Zukunft übernehmen und das in einem Kreis Gleichgesinnter, das sind die Herausforderungen für die neuen und auch für die alten Kirchengemeinderäte.
„Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Er dient der Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde (§ 1) und trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für die Sammlung und Sendung der Kirchengemeinde.“ So steht es in §18 der Ordnung für die Kirchengemeinderäte. Das Aufgabenfeld der Kirchengemeinderäte umfasst also alle Bereiche der Kirchengemeinde, von der Liturgie über die Jugendarbeit bis zu den Finanzen. Es ist also viel mehr als nur ein Verwaltungsgremium. Der Kirchengemeinderat gestaltet die Gemeinde in all ihren Dimensionen. Zwei davon sind die Sammlung und die Sendung. Der Begriff der Sammlung steht für alles, was die Kirchengemeinde als Gemeinschaft zusammenhält. Das ist zuerst der Glaube und alle seine Vollzüge, Gottesdienste, Feste und Aktionen. Der Begriff der Sendung beschreibt eine weitere Dimension der Kirchengemeinde: Sie ist nicht für sich selbst da, sondern auch für die Menschen am Ort. Ihre Sorgen und Nöte sind Herausforderungen für die Kirchengemeinderäte. Bei der Mitarbeit im Kirchengemeinderat kann sich jeder für den Bereich engagieren, der ihr oder ihm am meisten am Herzen liegt, zum Beispiel Liturgie oder Verwaltung, Jugend oder Öffentlichkeitsarbeit. Für die Mitarbeit im Rat werden die Räte mit ihren besonderen Fähigkeiten gefördert. Dabei hält sich der Arbeitsaufwand sehr in Grenzen. In der Regel finden Sitzungen einmal im Monat statt. Die Legislaturperiode dauert 5 Jahre. Viele der Räte engagieren sich aufgrund der guten Erfahrungen im Kirchengemeinderat über mehrere Perioden, eine Mitarbeit für nur eine Wahlperiode ist aber durchaus in Ordnung.
Gerne können Sie sich bei Pfarrvikar Clemens Knorpp oder im Pfarrbüro Maria Königin, Tel. 55588 informieren.
Oder sprechen Sie die derzeitigen Kirchengemeinderäte an.
„KOMM GESTALTE MIT“
Unter diesem Motto steht die Kirchengemeinderatswahl 2025.
Der Wahlausschuss fordert die Gemeinde auf, Wahlvorschläge bis 19.01.2025 einzureichen.
Vielleicht haben Sie Interesse zu kandidieren oder Sie wissen jemand, den Sie für den Kirchengemeinderat vorschlagen möchten.
In unseren Kirchen liegen im Eingangsbereich Formulare aus, auf denen Sie Vorschläge für die Kirchengemeinderatskandidaten eintragen können.
Auf einem Wahlvorschlag können bis zu 10 Kandidaten eingetragen werden.
Der Wahlvorschlag ist von 5 Personen, die nicht auf dem Wahlvorschlag stehen, zu unterzeichnen.
Ebenso sollten die Kandidaten dem Vorschlag zustimmen.
Diese können dann in den Briefkasten im Pfarramt Maria Königin eingeworfen werden.
Sofern Sie die Unterschriften nicht beibringen können, so freuen wir uns trotzdem über Ihren Wahlvorschlag.
Der Wahlausschuss wird dann die nötigen Formalitäten veranlassen und auch die vorgeschlagenen Kandidaten ansprechen.
Für Auskünfte, welche Aufgaben der Kirchengemeinderat zu tun hat, stehen die bisherigen Kirchengemeinderäte zur Verfügung. Sie dürfen aber auch gern im Pfarramt Tel. 55588 anrufen.
Das Formular für Maria Königin kann hier heruntergeladen werden.
Das Formular für St. Ulrich kann hier heruntergeladen werden.