Gottesdienste in St. Ulrich und Maria Königin und den Filialgemeinden
Ab sofort sind alle noch bestehenden Einschränkungen und Regelungen der Bischöfliche Anordnungen für die Feier der Eucharistie, von Wort-Gottes-Feiern und anderen Gottesdiensten während der Corona-Pandemie
aufgehoben. Hinweise und Empfehlungen bitten wir zu beachten.
Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen beschlossen. Diese ist zum 01.09.2022 in Kraft getreten und gilt zunächst bis zum 28.02.2023. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat sich diesen Vorgaben angeschlossen. Das Infoblatt finden Sie hier.