Gottesdienste in St. Ulrich und Maria Königin und den Filialgemeinden
Wir freuen uns, dass die Gottesdienste stattfinden und gefeiert werden dürfen.
Mit der Inkraftsetzung der neuen Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg passt auch die Diözese Rottenburg-Stuttgart ihre Regelungen zur Feier der Liturgie an. Die neue Regelung gilt ab Montag, 21. März. Damit insbesondere vulnerable Personen in Gottesdiensten weiterhin willkommen geheißen werden können, ist der Abstand von 1,5 Metern weiter einzuhalten. Die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen für Personen ab 18 Jahren bleibt bestehen. Ohne Einschränkung erlaubt ist ab dem 21. März in der Warnstufe der Gemeindegesang unter Einhaltung der Maskenpflicht. Eine Erfassung der Gottesdienstbesucher muss nicht erfolgen.