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SU: St. Ulrich, PP: Peter und Paul, HK: Heilig Kreuz, SM: St. Markus, MK: Maria Königin, SN: St. Nikolaus, SL: St. Lukas
Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen beschlossen. Diese ist zum 01.09.2022 in Kraft getreten und gilt zunächst bis zum 28.02.2023. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat sich diesen Vorgaben angeschlossen. Das Infoblatt finden Sie hier.